Verkehrsrecht

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Wer täglich mit dem Fahrzeug unterwegs ist, sieht sich stets den manigfaltigen Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt. Diese können aus den verschiedensten Situationen hervortreten. Sei es, dass Sie verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, oder dass Ihnen ein Verstoß gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung oder gar des Strafgesetzbuches vorgeworfen wird. In all jenen Situationen stehen wir Ihnen zur Seite.

Soweit Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, stellt sich stets die Frage, ob und welche Ansprüche Sie an die Gegenseite haben. Bereits in diesem Stadium ist es sehr sinnvoll, uns einzuschalten, denn manche Versicherungen versuchen die Geschädigten auch in vermeintlich klaren Fällen zu Entscheidungen zu drängen, die oft nachteilig sind. So kommt es häufig vor, dass Versicherer den Geschädigten Reparaturen in Werkstätten anbieten, mit denen gesonderte Konditionen vereinbart wurden. Auch die Möglichkeit der Anmietung eines Fahrzeuges nach dem Unfall wird von den Versicherern den Geschädigten oft nachteilig kommuniziert. Wir prüfen Ihre Ansprüche und machen diese unverzüglich und professionell gegenüber allen potentiellen Anspruchsgegnern geltend.

Dabei tragen wir dafür Sorge, dass Sie nicht in Fallen tappen. Unsere Tätigkeit für Sie bezieht sich sowohl auf den außergerichtlichen wie auch den gerichtlichen Bereich. Als selbstverständliche Leistung für Sie klären wir auch ab, ob und inwieweit eine Rechtsschutzversicherung zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist und holen eine entsprechende Kostendeckungszusage ein.

Ein weiterer Bereich des Verkehrsrechts ist das Verkehrsordnungswidrigenkeitenrecht und das Verkehrsstrafrecht. In diesem Bereich geht es darum, dass einem Verkehrsteilnehmer der Verstoß gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung oder des Strafgesetzbuches vorgeworfen wird. Klassische Beispiele sind hier die Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß oder eine Trunkenheitsfahrt. Werden Sie eines solchen Deliktes beschuldigt, ist es ratsam bereits vor der ersten Äußerung gegenüber den Ermittlungsbehörden einen Anwalt einzuschalten. Dieser hat nämlich das Recht, die Ermittlungsakte einzusehen. Im Anschluss daran kann dann die bestmögliche Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Denn oft ist „Reden Silber und Schweigen Gold.“ Auch in diesem Bereich stehen wir Ihnen selbstverständlich professionell zur Seite. Eine Verkehrsrechtsschutz deckt diesen Bereich in der Regel ab.