Versicherungsrecht

Recht | Unternehmensgründung | Konfliktlösung | Verkehrsrecht

Das Versicherungsrecht ist ein eigenständiger Rechtsbereich, der viele Klippen aufweist, die es zu umschiffen gilt. So hat jeder Versicherungsbereich seine eigenen Versicherungsbedingungen, die im speziellen Fall zur Anwendung gelangen. Wir vertreten sowohl Geschädigte bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Versicherung als auch Versicherer bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Unsere Vertretung erstreckt sich auf die außergerichtliche und die

gerichtliche Interessenwahrnehmung. Selbstverständlich setzen wir zunächst alles daran, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und jeweils eine einvernehmliche Lösung zu finden, da Versicherungsfälle oft von Unsicherheiten, insbesondere im Hinblick auf Beweisfragen geprägt sind. Sollte eine außergerichtliche Lösung jedoch nicht möglich sein oder nicht akzeptabel sein, so scheuen wir auch nicht, die Interessen unserer Mandantschaft nachhaltig gerichtlich durchzusetzen.