Kosten

Kosten sind ein wichtiges Thema.

Eine Kostentransparenz gehört daher bei uns zu jeder Mandatsbeziehung von Anfang an dazu. Wir sprechen mit unseren Mandanten offen die zu erwartenden Kosten an und geben einen Überblick und eine realistische Einschätzung hierüber. Das Gesetz sieht für die Abrechnung steuerberatender und rechtsberatender Leistungen eindeutige Regelungen vor. Hierbei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen den gesetzlichen Gebühren und der Tätigkeit auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung. Die gesetzlichen Gebühren machen zumeist an einer fixen Größe, wie zum Beispiel dem Streitwert (um wie viel wird gestritten), der Verrichtung bestimmter Tätigkeiten, der Höhe der Einkünfte oder den Umsatzerlösen fest. Auf der Grundlage dieser Größen hat der Gesetzgeber dann

konkret Honorarwerte für Anwälte und Steuerberater festgelegt, die einen nur begrenzten Spielraum zulassen. Pauschal kann hierzu gesagt werden, desto mehr auf dem Spiel steht, je höher sind die Kosten. Außerhalb des Bereiches der gesetzlichen Gebühren sieht der Gesetzgeber vor, eine individuelle Vereinbarung mit dem Mandanten über die Höhe des Honorars zu schließen. Die Parteien sind in der Gestaltung dieser Vereinbarungen weitgehend frei, jedoch dürfen dabei die gesetzlichen Gebühren grundsätzlich nicht unterschritten werden. Solche Vereinbarungen kommen insbesondere in Betracht, wenn die gesetzlichen Gebühren ein auskömmliches Maß für die zu erwartende Tätigkeit nicht zulassen. In jedem Falle werden solche Vereinbarungen von uns klar und transparent vor Beginn unserer Tätigkeit angesprochen.