Steuern

Steuerliche Beratung

Eine kompetente steuerliche Beratung beginnt schon damit, dass die laufenden steuerli­chen Angelegenheiten vollständig und pünktlich erledigt werden. Dazu zählen die laufende Finanzbuchhaltung und die Lohnbuchhaltung.

Die laufende Bearbeitung ermöglicht es uns bereits unterjährig die Notwendigkeit steuer­rechtlicher Gestaltungen zu erkennen, um einer zu hohen Steuerlast vorausschauend entgegen zu wirken. Dazu sieht das Gesetz verschiedene Möglichkeiten vor. So lassen sich Anschaffungen steueroptimal planen, indem der bestmögliche Zeitpunkt hierfür gewählt wird. Ferner bestehen Unterschiede in der Steuerbelastung einzelner Gesellschaftsformen, die es individuell für den Mandanten herauszufinden gilt. Auch steuerrechtliche Nebenbereiche, wie die Grunderwerbsteuer oder die Erbschaftsteuer sind stets in den Blick zu nehmen, denn auch dort können sich durch geschickte Gestaltungen hohe Einsparpotentiale bieten.

Selbstverständlich nehmen wir uns Ihrer steuerrechtlichen Fragestellung auch an, wenn Sie noch nicht als Mandant mit uns zusammenarbeiten, sei es weil Sie nur diese eine Frage haben, weil Sie sich eine Zweitmeinung einholen wollen oder sich bei Ihrem steuerlichen Berater im Stich gelassen fühlen. Auch hier übernehmen wir gerne Ihre Interessenvertretung. Oft entste­hen hieraus langjährige geschäftliche Beziehungen.

Vertretung bei Betriebsprüfungen

Das Finanzamt meldet sich zu einer Betriebsprüfung an.

Im Verlaufe der Betriebsprüfung treten zunehmend Unsicherheiten auf, weil der Betriebsprüfer mehr und mehr Fragen stellt und Unterlagen anfordert.

Am Ende steht womöglich eine hohe Steuernachzahlung. Wenn Sie dies vermeiden möchten, dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir vertreten und beraten Sie von Beginn einer Betriebsprüfung an. Dies fängt bereits damit an, ob die Prüfung rechtmäßig angeordnet worden ist.

Im Rahmen der Betriebsprüfung bleiben wir dann im steten Austausch mit dem Betriebsprüfer und achten penibel darauf, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. All zu oft haben Betriebsprüfer und Mandanten unterschiedliche Auffassungen darüber, was gesetzlich zulässig ist.

Sollte die Prüfung sich am Ende nicht einvernehmlich beenden lassen, stehen wir Ihnen natürlich weiterhin zur Seite, um Ihre Interessen im Rechtsbehelfsverfahren und notfalls vor Gericht durchzusetzen.